
An dieser Stelle informieren wir über den Umgang mit dem Coronavirus bzw. die Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Standorten der EHKS und verlinken auf weiterführende Informationen. Bleiben Sie gesund!
Der Unterricht findet in allen Fächern in Präsenz statt.
Keine Maskenpflicht
Es können dennoch auch weiterhin Masken getragen werden. Die Entscheidung trifft jede Person für sich allein.
Keine Anlasstestung
Quarantäne
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keine verpflichtende Absonderung
- Wer mit COVID-19 infiziert ist, muss außerhalb der eigenen Wohnung in Innenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
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Wer mit COVID-19 infiziert ist, soll außerdem auch im Freien, wie z. B. auf dem Schulhof eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
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Wer keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, etwa weil ein entsprechendes Befreiungsattest vorliegt, darf im Falle einer Infektion nicht am Unterricht teilnehmen.
Vorgehen bei Krankheit - Wann darf ich zur Schule gehen?
Bitte melden Sie sich bei akuten Krankheitsanzeichen zunächst umgehend im Schulbüro ab.
Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt bitte zu Hause.
Das gilt für COVID-19 und gleichermaßen für Grippe und andere ansteckende Krankheiten, damit Ansteckungen in der Schule reduziert bzw. vermieden werden können.
Orientierung bietet dabei nach wie vor der ehemalige Schnupfenplan.
Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe ist, alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.