Verpflichtende Corona-Selbsttests nach den Sommerferien
Nach den Sommerferien,d.h. ab dem 2. August 2021, gilt neben der Maskenpflicht im Innenbereich weiterhin Testpflicht an Schulen.
Aus diesem Grund besteht eine zweimal wöchentliche Pflicht zur Testung für Schülerinnen und Schüler sowie für in Schulen Beschäftigte.
Die erste Testung findet bereits am ersten Schultag statt!
Wichtig:
Minderjährige Schülerinnen und Schüler benötigen für die Testung eine unterschriebene Einverständiserklärung eines/ihrer Sorgeberechtigten
Ausnahme von der Testpflicht:
Schülerinnen und Schüler sowie in Schulen Beschäftigte, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind, sind von der Testpflicht ausgenommen (Nachweis erforderlich!)
Es besteht aber ein Testangebot.