
Erzieherinnen und Erzieher arbeiten hauptsächlich in Kinderbetreuungseinrichtungen, z.B. Kindergärten, Kinderkrippen sowie Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Sie sind auch in Erziehungs- oder Jugendwohnheimen, Jugendzentren, Familien- oder Suchtberatungsstellen, Tagesstätten, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder in ambulanten sozialen Diensten tätig. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Kinderkliniken, Grund- und Sonderschulen oder Internate, Jugendorganisationen und Interessenvertretungen sowie Erholungs- und Ferienheime.
Erzieherinnen und Erzieher beobachten das Verhalten und Befinden der Kinder und Jugendlichen; die Ergebnisse analysieren sie nach pädagogischen Grundsätzen und beurteilen z.B. Entwicklungsstand, Motivation oder Sozialverhalten. Daraus entwickeln sie langfristige Erziehungspläne, bereiten fördernde Aktivitäten sowie pädagogische Maßnahmen vor und führen diese durch. Sie fördern die körperliche und geistige Entwicklung der Betreuten z.B. durch musisch-künstlerische Betätigung oder durch freies oder gelenktes Spielen. Weiterhin dokumentieren sie Maßnahmen und deren Ergebnisse, führen Gespräche, unterstützen und beraten bei schulischen Aufgaben und privaten Problemen. Darüber hinaus leiten sie zu Körperpflege- und Hygienemaßnahmen an.
In diesem Beruf sind Einfühlungsvermögen, soziale Kompetenz und Konfliktfähigkeit gefragt; weiterhin auch die Bereitschaft, sich in ein Team zu integrieren und Arbeitsabläufe abzustimmen und erzieherische Maßnahmen gemeinsam zu reflektieren. Dabei arbeiten Erzieherinnen und Erzieher eng mit Vorgesetzten oder Fachleuten aus Medizin, Psychologie und Therapie, mit anderen sozialpädagogischen Fachkräften und mit Eltern zusammen. Erziehungsberechtigten stehen sie informierend und beratend zur Seite.
Folgende Tätigkeiten sind typisch für eine Erzieherin oder einen Erzieher:
- Beobachten und Planen
- Verhalten und Befinden der betreuten Kinder und Jugendlichen beobachten und die Beobachtungsergebnisse und andere Informationen nach pädagogischen Grundsätzen analysieren und beurteilen
- langfristige Erziehungspläne erstellen
- geplante Aktivitäten und pädagogische Maßnahmen vorbereiten
- Materialien für Lernen, Sport und Spiel beschaffen und vorbereiten
- Anschauungsmaterial wie Bildtafeln und Arbeitsblätter erstellen
- Ausflüge, Feiern und andere Veranstaltungen vorbereiten
- Erziehen, Betreuen und Fördern
- altersgemäße Lern- und soziale Prozesse fördern
- musisch-künstlerisches Fördern, z.B. durch zeichnen, malen, formen, singen und musizieren
- mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Fördern: z.B. Förderung der Feinmotorik, altersgerechte Experimente oder systematische Begegnungen mit Naturphänomen
- zu entwicklungsfördernden, kooperativen, kommunikativen und kreativen Beschäftigungen anregen und ggf. dabei anleiten
- Hausaufgabenbetreuung für Schulkinder
- körperliche Entwicklung der Betreuten fördern
- (Beratungs-) Gespräche führen, Streit schlichten, körperliche Auseinandersetzungen unterbinden, Konfliktgespräche führen oder moderieren
- Konzentrationsübungen und andere förderpädagogische Maßnahmen durchführen
- Kinder und Jugendliche in ihrer sprachlichen Entwicklung fördern, kindgerechtes Fremdsprachentraining leiten
- Maßnahmen zur Leseförderung durchführen, z.B. Kindern vorlesen oder gemeinsam Bilderbücher betrachten
- Kinder und Jugendliche zum verantwortungsbewussten Umgang mit Medien erziehen
- Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
- mit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen motorisch-funktionelle Übungen oder Übungen zur Alltagsbewältigung durchführen
- Dokumentieren
- Erziehungsmaßnahmen und deren Ergebnisse dokumentieren
- erzieherische Arbeit im Team reflektieren und mit weiteren Fachkräften kooperieren
- Pflegen
- Ruhepausen und Schlafzeiten überwachen
- anvertraute Menschen bei der Körperpflege unterstützen und sie zur Hygiene anhalten
- Informieren
- Informations- und Aufnahmegespräche mit Erziehungsberechtigten führen und dokumentieren
- Elternarbeit koordinieren und Elternabende durchführen
- Hilfskräfte, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen bzw, Mitarbeiter und Praktikantinnen bzw. Praktikanten anleiten
Schauen Sie sich den Film zum Berufsbild von Erzieherinnen und Erziehern bei Berufe.TV an!
Für eine ausführliche Beschreibung des Berufsbildes verweisen wir auf die Informationen der folgenden Webseiten:
- Bundesagentur für Arbeit: Berufenet
- Bundesagentur für Arbeit: planet-beruf.de
- Sie suchen einen Ausbildungsplatz? Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
Ausbildungsmöglichkeiten an der Elly-Heuss-Knapp-Schule
Die Elly-Heuss-Knapp-Schule bietet unterschiedliche Fachklassen innerhalb der Ausbildung an. Sie können wählen zwischen den folgenden Varianten:
- Reguläre Klasse (Vollzeitausbildung, entspricht den einschlägigen Verordnungen und Erlassen)
- Erzieher_in, Schwerpunkt Bewegungspädagogik (Vollzeitausbildung)
- Erzieher_in, Schwerpunkt Europa (Vollzeitausbildung, mindestens zwei der drei vorgeschriebenen Praktika müssen im europäischen Ausland abgeleistet werden)
- Erzieher_in, Schwerpunkt Freizeit, Tourismus und Kulturarbeit (Vollzeitausbildung, setzt im zweiten und dritten Ausbildungsjahr den Schwerpunkt auf die Entwicklung und Umsetzung von Bildungsangeboten an außerschulischen Lernorten in den Bereichen Freizeit, Kultur, Umwelt/Natur und Tourismus).
- Erzieher_in, Schwerpunkt Musikpädagogik (Vollzeitausbildung)
- Teilzeitausbildung (Berufsbegleitende Klasse)
Anmeldung zum Ausbildungsgang an der Elly-Heuss-Knapp-Schule

Anmeldungen werden im Büro der Elly-Heuss-Knapp-Schule entgegengenommen. Dem Anmeldeformular für Vollzeitklassen bzw.dem Anmeldeformular für die berufsbegleitende Klasse sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- ein Lichtbild,
- beglaubigte Nachweise über den schulischen und/oder beruflichen Werdegang entsprechend den Aufnahmevoraussetzungen (diese sind aufgeführt bei den verschiedenen Fachklassen, z.B. der Musikklasse),
- nur für die Teilzeitausbildung (berufsbegleitende Klasse): eine Arbeitsplatzbescheinigung.
Eine Rücksendung aller eingereichten Bewerbungsunterlagen können wir aus technischen Gründen leider nicht leisten. Wir bitten deshalb auch darum, keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Prospekthüllen oder ähnliches mitzuschicken.
Spätester Anmeldetermin für das im August beginnende Schuljahr ist jeweils der 28. bzw. 29. Februar für alle Vollzeit- und berufsbegleitenden Klassen. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch nicht alle Schulplätze vergeben sind. Bitte nur vollständige Unterlagen einreichen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.
Sofern sich mehr Bewerberinnen und Bewerber anmelden als Schulplätze vorhanden sind, findet ein Auswahlverfahren statt. Nach Leistungskriterien erstellen wir ein „Ranking“.
Nach schriftlicher Zusage eines Schulplatzes wird für die Aufnahme in den gewünschten Bildungsgang ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG; nicht älter als drei Montate) erwartet. Das Zusageschreiben ist bei der Beantragung vorzulegen. Ohne Vorlage eines solchen Führungszeugnisses am ersten Schultag ist eine endgültige Aufnahme nicht möglich.
Bitte überprüfen Sie Ihre Anmeldeunterlagen vor dem Absenden noch einmal mit unserem Bewerbungscheck!