Die Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt umfassende sozialpädagogische Fachkompetenzen. Sie qualifiziert zum selbständigen, reflektierten, konzeptionellen und innovativen Handeln in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Sie befähigt zur Übernahme von selbständigen Tätigkeiten und Leitungsaufgaben sowie zur Teamarbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen. Arbeitsfelder können z. B. Krippen, Kindertagesstätten, Hort und betreute Grundschule, Schulsozialarbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen/Behinderungen oder Heime und Jugendwohngruppen sein.
Voraussetzungen für die Aufnahme
Schulische Voraussetzung: Realschulabschluss
Berufliche Voraussetzungen:
- der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz sowie der Abschluss der Berufsschule oder der Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung oder
- eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren oder
- der Nachweis der Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einem einjährigen sozialpädagogischen Praktikum oder in Verbindung mit einem einjährigen freiwilligen Dienst auf der Grundlage von Bundesgesetzen (z.B. FSJ).
Dauer und Ziel der Ausbildung
Der Bildungsgang dauert drei Jahre. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung: „Staatlich anerkannte Erzieherin" oder „Staatlich anerkannter Erzieher".
Unterricht
Die Stundentafel weist folgende Fächer und Lernfelder auf:
- Berufsübergreifende Fächer
- Deutsch/Kommunikation mit Sprachbildung
- Naturwissenschaft und Technik
- Wirtschaft/Politik
- Fachrichtungsbezogener Lernbereich in den Lernfeldern
- Berufliche Identität und professionelle Perspektive weiter entwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Wahlpflichtbereich
- Fremdsprachen nach Möglichkeiten der Schule
- schwerpunktergänzende Themenangebote.
Praktikum
Im Laufe der Ausbildung müssen drei Praktika absolviert werden: Im ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils 10 Wochen.
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular sind rechts im Downloadbereich zu finden!
Kosten des Schulbesuches und finanzielle Förderung
Der Besuch der Fachschule ist schulgeldfrei. Für Besichtigungen, Klassenfahrten, Praktika entstehende Kosten müssen jedoch von der Schülerin bzw. vom Schüler getragen werden. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der jährliche Sachkostenbeitrag beträgt 20,00 EUR. Der Besuch der Fachschule kann nach den geltenden Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Anträge sind an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten.
Wenn Sie sich erfolgreich bei uns beworben und Ihnen von uns schriftlich bestätigt wurde, dass Sie einen Schulplatz erhalten, benötigen Sie ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG; nicht älter als drei Monate) für dessen Ausstellung ggf. Gebühren anfallen.