Allgemeine Informationen zum Berufsbild
© unsplash+Heilerziehungspflegende oder kurz liebevoll HEP genannt sind die Fachkräfte für Menschen mit irgendeiner Beeinträchtigung. Heilerziehungspflegende leisten die professionelle Lebensbegleitung in allen Bereichen des Alltags. Es wird dabei Menschen in jedem Lebensalter assistiert. Gemeinsam mit dem Menschen mit Beeinträchtigung werden die täglichen Lebenshandlungen bewältigt. Der Heilerziehungspflegende hat verschiedene Rollen, die abhängig vom Grad der Unterstützung sind. Begleitend, beratend und individuell unterstützend werden die Aktivitäten des täglichen Lebens bewältigt, dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine körperliche, geistige oder seelisch/psychische Ursache für die Beeinträchtigung handelt.
Arbeitsmöglichkeiten für Heilerziehungspflegende sind bunt und vielfältig. Man findet Arbeitsangebote in (inklusiven) Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der inklusiven Bildung, aber auch in Wohn-, Werk- und Tagesstätten für Erwachsene oder Senioren/Seniorinnen bzw. in Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Hier ist auch ein aufsuchende, ambulante Unterstützungsmöglichkeit im eigenen Wohnraum der Menschen mit Beeinträchtigung zunehmend ein Arbeitsfeld.
Aufgaben und Tätigkeiten von Heilerziehungspflegenden sind sehr abwechslungsreich und individuelle Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen können meist mit in die tägliche Arbeit mit den Menschen mit Beeinträchtigung eingebracht werden:
© unsplash+Planen von Arbeits-, Freizeit- und Beschäftigungsangebote und ihre anschließende Durchführung, z.B.
- musisch-kreative Angebote
- gestalterische Angebote
- bewegungspädagogische Aktivitäten
- Organisation von Veranstaltungen und Festen
- Förderung der individuellen Entwicklung unter Berücksichtigung von ggf. kulturellen Unterschieden
- Unterstützung bei der Strukturierung von Tagesabläufen und Bewältigung von täglich wiederkehrenden Alltagsaktivitäten
- Beratung bei der selbstständigen Lebensführung in Kooperation mit dem Menschen mit Beeinträchtigung.
- Individuelle bedürfnisorientierte Unterstützung bei körperhygienischen und pflegerischen Maßnahmen
Oberstes Ziel is es immer ein möglichst selbstbestimmtes Leben für alle Menschen in sozialer Integration zu ermöglichen und zu unterstützen.
Für einen weiteren Einblick in die Tätigekeiten schauen Sie sich den Film zum Berufsbild von Heilerziehungspflegerinnen und -pflegern bei Berufe.TV an!
Eine weitere Beschreibung des Berufsbildes finden sie auch auf folgenden Webseiten:
- Bundesagentur für Arbeit: Berufenet
- Bundesagentur für Arbeit: planet-beruf.de
- Sie suchen einen Ausbildungsplatz? Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
Ausbildungsmöglichkeiten an der Elly-Heuss-Knapp-Schule
Die Fachschule für Heilerziehungspflege bildet Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger aus, die als pädagogisch-pflegerische Fachkraft in sozialpädagogischen, wie auch in allen Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig werden können. Es finden sich hierbei derzeitig zwei Modelle in der Ausbildung:
- praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in (PiA-HEP) in drei Jahren
- Ausbildung mit Blockpraxis für Bewerbende mit einer abgeschlossenen Ausbildung in der Sozialpädagogischen Assistenz (SPA) bzw. Pflegeassistenz (PA) in zwei Jahren
Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie mitbringen, wird die passende Ausbildungsstruktur gewählt, die die notwendige Kompetenzen dieser verantwortungsvollen Tätigkeit vermittet.
Spätester Anmeldetermin für das im August beginnende Schuljahr ist jeweils der letzte Tag im Februar.
Spätere Bewerbungen können jedoch immer berücksichtigt werden, wenn noch nicht alle Schulplätze vergeben sind.
Bewerbende mit einer abgeschlossenen Ausbildung in der Sozialpädagogischen Assistenz (SPA) oder Pflegeassistenz (PA)
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Bewerbende mit Interesse an der praxisintegrierten Ausbildung (PiA-HEP)
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Durch die Vorerfahrungen der beruflichen Ausbildung im pädagogischen und pflegerischen Bereich ist es möglich, dass die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt wird.
Die Ausbildung findet dann in einem vollzeitschulischen Modell mit zwei betriebliche Praxiszeiten von jeweils mindestens zehn Wochen in unterschiedlichen Einrichtungen der Eingliederungshilfe statt. Je nach Vorausbildung muss eine betriebliche Praxiszeit im Elementarbereich oder mit pflegerischem Schwerpunkt durchgeführt werden. Der Auszubildende bewirbt sich an der Fachschule für Heilerziehungspflege und kann mit Hilfe des Aufstiegsbafög unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. |
Die praxisintegrierte Ausbildung der Fachschule für Heilerziehungspflege ist eine modernisierte Organisationsform, wie sie im Beschluss der Kultusministerkonferenz im Mai 2022 gefordert wurde.
Gemeinsam mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe findet die Ausbildung verknüpft zwischen Theorie und Praxis statt, so dass theoretische Inhalte direkt in der Praxis erprobt werden können, aber auch Erfahrungen, die in den Einrichtungen erlebt werden, direkt in der Schule analysiert und theoretisch eingeordnet werden können. Hierdurch wird der direkte Theorie-Praxis-Bezug hergestellt und Unterrichtsinhalte schneller von den Auszubildenden verstanden. Besonders ist, dass der Auszubildende mit seiner Einrichtung der Eingliederungshilfe einen Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsvergütung abschliesst und die Fachschule sichert nach Prüfung der Ausbildungsvoraussetzungen einen Schulplatz zu. |
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Aufnahmevoraussetzungen |
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schulisch: Mittlerer Bildungsabschluss (MSA) Bei Vorliegen eines ausländischen Bildungsabschluss muss eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vorgelegt werden, sowie ein B2-Zertifikat für Deutschkenntnisse vorgelegt werden. |
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beruflich: abgeschlossene Ausbildung als Sozialpädagogische Assistenz (SPA) oder Pflegeassistenz (PA) |
beruflich: abgeschlossene zweijährige Ausbildung (ggf. zusätzlich 150 Stunden Praxis in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wenn die Ausbildung nicht im pädagogischen oder pflegerischen Bereich absolviert wurde. ) alternativ: Fachhochschulreife/ Allgemeine Hochschulreife und zusätzlich 150 Stunden Praxis in Einrichtungen der Eingliederungshilfe Freiwilligendienste nach Bundesgesetze (FSJ/BFD) können auf die Praxis angerechnet werden, wenn diese direkt vor der Bewerbung absolviert wurden. |
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Anmeldung bzw. Bewerbung |
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Sie bewerben sich als SPA/PA mit folgenden Unterlagen direkt an der Elly-Heuss-Knapp-Schule:
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Sie bewerben sich für die PiA-HEP-Ausbildung mit allen erforderlichen Unterlagen direkt auf eine von einer Einrichtung der Eingliederungshilfe ausgeschriebene Stelle Die Bewerbung wird erst nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren an die Elly-Heuss-Knapp-Schule übermittelt. Erst nach positiver Prüfung durch uns als Schule erfolgt die Möglichkeit des Abschlusses eines Arbeitsvertrages. Fügen Sie der Bewerbung an die Einrichtung folgende Unterlagen bei, die für die Schulplatzzusage erforderlich sind:
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Nach der schriftlichen Zusage des Schulplatzes müssen Sie Folgendes einreichen:
Ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§30a BZRG) nicht älter als drei Monate zum Schulbeginn
Das Zusageschreiben ist bei der Beantragung vorzulegen.
Ohne Vorlage eines Führungszeugnisses am ersten Schultag ist eine endgültige Aufnahme nicht möglich!
Aufbau der Ausbildung
Der Bildungsgang dauert je nach Ausbildungsform zwei oder drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“/ „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“.
- zweijährig - vollzeitschulisch mit mind. 25- 30 Unterrichtsstunden/Woche. - i.d.R. von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr, ggf. Abweichungen möglich - darüber hinaus ein Seminar mit zwei Übernachtungen außerhalb der Schule - Exkursionen zu relevanten Einrichtungen des Arbeitsfeldes - zwei betriebliche Praxiszeiten mit jeweils mind. zehn Wochen, Praxiszeiten können auch in den jeweiligen Ferienzeiten liegen |
- dreijährig - Jahr 1 & 2: zwei Praxistage, drei Schultage - Jahr 3: drei Praxistage, zwei Schultage - Unterrichtszeiten i.d.R. zwischen 8:00 und 16:00 Uhr, ggf. Abweichungen möglich - darüber hinaus pro Jahr mind. eine Blockwoche mit fünf Tagen Schule, diese können auch außerhalb der Schule und ggf. mit Übernachtung stattfinden - Praxisarbeitszeiten regeln die Einrichtungen je nach den dort vorliegenden Dienstzeiten Je nachdem in welchem Arbeitsfeld der Arbeitsvertrag besteht, muss die Einrichtung den Auszubildenden für eine betriebliche Praxiszeit in einem zweiten Arbeitsfeld freistellen. Nach der Fachschulverordnung müssen Praxiszeiten im Elementarbereich und mit pflegerischem Schwerpunkt zur Zuerkennung des Abschlusses nachgewiesen werden. |
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Unterrichtsinhalt und -fächer
Die Stundentafel ist unabhängig von der Ausbildungsform in den fachrichtungsbezogenen und fachrichtungsübergreifenden Lernbereich, sowie den Wahlpflichtbereich unterteilt. Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich wird in sechs Lernfeldern unterrichtet. Lernfelder resultieren aus der beruflichen Praxis und gründen sich auf konkrete Handlungssitutaionen, die mit Hilfe von Lernsituationen bearbeitet werden.
Fachrichtungsbezogener Lernbereich |
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Thematisch werden in den Lernfeldern Inhalte aus verschiedenen Fachdisziplinen unterrichtet, neben (heil-)pädagogischen, psychologischen und soziologischen Themen, finden sich auch pflegerische, gestalterische und rechtliche Aspekte der konkreten beruflichen Praxis in der Eingliederungshilfe im Unterricht wieder.
In Lernfeld 1 geht es um die eigene Biografie und Gründe für die Berufswahl, sowie die Entwicklung einer professionellen beruflichen Identität. Es werden neben geschichtlichen Entwicklungen im Berufsfeld auch beispielsweise die Erwartungen und Anforderungen an die Fachkraft thematisiert und fachlich vertieft. In der Praxis müssen Beziehungen professionell gestaltet werden, was vorrangig Inhalt des Lernfeldes 2 ist. Die zukünftge Fachkraft arbeitet mit Einzelnen und Gruppen und muss dabei die Individualität der Personen im Blick behalten. Ressourcen und Bedürfnisse der Menschen mit Beeinträchtigung spielen eine entscheidende Rolle. Es werden die Grundlagen von Wahrnehmung und Beobachtung und die professionelle Gestalltung von Beziehungen unterrichtet. Hierbei sind Kommunikationsmodelle und Konfliktbewältigung elementare Bestandteile. |
Inklusion ist ein zentraler Aspekt in der Ausbildung der Fachkraft und bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich Teil unserer Gesellschaft ist. In der Ausbildung werden in Lernfeld 3 die vielfältigen Lebensweisen und Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Beeinträchtigung thematisiert und die Bedeutung von Teilhabe für die Entwicklung verdeutlicht. Verhaltens- und Lerntheorien und Entwicklungsbesonderheiten, wie auch -aufgaben bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen werden unterrichtet. Zudem sind Ursachen und Erscheinungsformen von Behinderung Themen diesen Lernfeldes.
Entwicklungs-, Bildungs- und Pflegeprozesse sind Inhalte des Lernfeldes 4. Dabei werden verstärkt auch Selbstbildungsprozesse in verschiedenen Bereichen thematisch aufgegriffen. Gestaltung, Bewegung, Spiel, aber auch Gesundheit/Pflege und Alltagsbewältigung sind unterrichtlich in diesem Lernfeld Thema. Bildungspläne und Empfehlungen für Kindertageseinrichtungen finden sich dort ebenso, wie gestalterische Angebote, Psychomotorik und pflegerisches Handlungswissen.
Die Heterogenität von Lebenswelten und -situationen von Menschen mit Beeinträchigung und deren Familien und Netzwerken steht im Zentrum von Lernfeld 5, zudem werden hier eine Reihe von rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Kindeswohlgefährdung und Schutzauftrag oder die rechtliche Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung aufgegriffen.
Entwicklung von Institution und Team sind Themen in Lernfeld 6. Es werden sowohl Instrumente der Qualitätsentwicklung für Team und Institution in den Blick genommen, als auch Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit und grundlegendes Wissen über Leitungsaufgaben und Personalführung. |
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Fachrichtungsübergreifender Lernbereich |
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Im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich ist das Qualifikationsniveau dem Rahmen zum Erwerb auf Niveau der Fachhochschulreife angepasst und soll die Möglichkeit der Gestaltungs-, Handlungs- und Studierfähigkeit mit in den Fokus setzen, wobei auch übergreifende Kenntnisse in Bezug auf Lern-, Präsentations- und Gruppenabeitstechniken Berücksichtigung finden sollen.
In diesem Lernbereich werden sowohl allgemeinbildende, als auch berufsbezogene Aspekte aus den drei Lernbereichen unterrichtet. Im Bereich Deutsch/Kommunikation mit Sprachbildung ist mit 120 Stunden die sprachliche Bildung in der (frühen) Kindheit und deren Fördermöglichkeiten ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts, der mit einem Zertifikat abschliesst. In Naturwissenschaft und Technik widmen sich die Auszubildenden beispielsweise, den in den Bildungsleitlinien für den Elementarbereich verankerten Bildungsbereichen und erstellen experimentelle Angebote, die sie im Bereich der Eingliederungshilfe anwenden können. Darüber hinaus werden aber auch weitere adressatengerechte Thematiken des Lernbereichs aufgegriffen und umgesetzt. |
In Wirtschaft/Politik werden unter anderem die Rolle der Auszubildenen als Arbeitnehmende zum Thema und die Inhalte des Abeitsvertrages, Steuergesetzgebung und Absicherungsmöglichkeiten in der Sozialversicherung behandelt. Der Wahlpflichtbereich dient der Möglichkeit der Erweiterung und Vertiefung von Kompetenzen im Arbeitsfeld. In der Regel findet hier zum Teil eine enge Kooperation mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe statt, wo im Unterricht behandelte theoretische Kenntnisse in der Praxis erprobt und reflektiert werden. Andererseits gibt es hier auch elementares Handwerkszeug für die konkrete praktische Arbeit: Unterstützte Kommunikation als Mittel der Zusammenarbeit mit nicht lautsprachlich sprechenden Personen stellt dabei eine Möglichkeit der Vertiefung in diesem Bereich dar. Das Erlernen von Kompetenzen in der Nahrungszubereitung und die Anpassung an die verschiedenen Krankheitsbilder bzw. Umsetzung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung ist eine weitere Möglichkeit der Schwerpunktsetzung im Wahlpflichtbereich.
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Prüfung und Abschluss
Die Abschlussprüfungen werden im letzten Schulhalbjahr geschrieben und bestehen aus drei Klausuren und einer Facharbeit.
In den Lernfeldern 2 und 3 werden Klausuren im Umfang von vier Zeitstunden und in Lernfeld 4 im Umfang von fünf Zeitstunden geschrieben.
Zu Beginn des letzten Halbjahres wird zudem eine Facharbeit geschrieben, deren Fragestellung sich in der Regel aus der praktischen Tätigkeit im letzten Schuljahr entwickelt.
Optional kommen noch die Möglichkeit der mündlichen Prüfungen nach den Klausuren, wozu entweder eine Verpflichtung durch Beschluss der Prüfungskommission oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Wahl der Auszubildenden besteht.
Nach erfolgreichem Abschluss darf die Berufsbezeichnung:
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin bzw. staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger geführt werden.
Zusätzlich erhält man die Zusatzbezeichnung:
Bachelor Professional
Mit dem Bachelor Professional soll die Gleichwertigkeit mit dem akademischen Grad sowie die Praxisnähe zum Ausdruck gebracht werden und stellt einen Abschluss auf der Niveaustufe DQR 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen dar. Hierdurch soll die Qualität und das Niveau der Ausbildung auch im internationalen Kontext verdeutlicht werden. Nicht zu verwechseln darf diese Bezeichnung mit der Bezeichnung, die durch ein Studium an Hochschulen vergeben wird.
Weiterbildungsmöglichkeiten
© istock / 1327299348Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule für Heilerziehungspflege stehen eine Reihe von Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung, die zum Teil auch berufsbegleitend erfolgen können. Diverse fachspezifische Fortbildungen, die zum Teil mit Zertifikaten abschließen, können besucht werden (z.B. Basale Stimulation, Unterstützte Kommunikation, Kinästhetik oder Tiergestützte Pädagogik).
Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit der Weiterbildung an Fachschulen, Fachhochschulen oder Universiäten.
Naheliegende Qualifikationen sind hier:
- Fachschule Heilpädagogik
- Fachschule Sozialmanagement
- Studium Bachelor/Master Soziale Arbeit
- Studium Bachelor/Master Heilpädagogik
Weitere allgemeine Informationen
- Der Besuch der Fachschule ist schulgeldfrei. Entstehende Kosten für Besichtigungen, Klassenfahrten, betrieblichen Praxiszeiten müssen von den Auszubildenden getragen werden.
- Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Der Besuch der zweijährigen Fachschule kann nach den geltenden Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Anträge sind an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten.
- Zu Beginn der Ausbildung wird eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §4 in der Schule durchgeführt.
- Eine Rücksendung aller eingereichten Bewerbungsunterlagen können wir aus technischen Gründen leider nicht leisten. Wir bitten deshalb auch darum, keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Prospekthüllen oder Ähnliches mitzuschicken.
- Bitte nur vollständige Unterlagen einreichen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.