
Aufgabe der Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger ist es, geistig, körperlich, seelisch und mehrfach behinderte Menschen aller Altersgruppen zu pflegen, erziehen, fördern und im täglichen Leben zu unterstützen sowie sie bei der sozialen und beruflichen Eingliederung zu begleiten.
Sie arbeiten vorwiegend in Tagesstätten oder Wohn- und Pflegeheimen für Menschen mit Behinderung, werden aber auch von ambulanten Sozialdiensten sowie in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken eingesetzt. In geringerem Maße arbeiten sie auch in der pädagogischen Freizeitbetreuung einzelner Förderschulen oder sind in Kindergärten oder in Privathaushalten mit der Kinderbetreuung betraut.
Folgende Tätigkeiten sind typisch für eine Heilerziehungspflegerin oder einen Heilerziehungspfleger:
- Menschen mit Behinderung individuell pflegen und betreuen
- Menschen mit Behinderung in ihrer individuellen Entwicklung fördern, ggf. unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede
- Menschen mit Behinderung innerhalb von Wohn- und Arbeitsgruppen pflegen und betreuen: z.B. Hobby- und Freizeitaktivitäten und/oder künstlerisch-musische Aktivitäten unterstützen, anregen und umsetzen; gemeinsame Veranstaltungen wie Feste organisieren und gestalten
- Menschen mit Behinderung in das gesellschaftliche Umfeld integrieren und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen
Schauen Sie sich den Film zum Berufsbild von Heilerziehungspflegerinnen und -pflegern bei Berufe.TV an!
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular sind rechts im Downloadbereich zu finden!
Für eine ausführliche Beschreibung des Berufsbildes verweisen wir auf die Informationen der folgenden Webseiten:
- Bundesagentur für Arbeit: Berufenet
- Bundesagentur für Arbeit: planet-beruf.de
- Sie suchen einen Ausbildungsplatz? Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
Ausbildungsmöglichkeiten an der Elly-Heuss-Knapp-Schule
Die Fachschule für Heilerziehungspflege bildet Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger aus, die als pädagogisch-pflegerische Fachkraft in sozialpädagogischen, wie auch in allen Einrichtungen und Diensten der „Hilfen für Behinderte“ („Behindertenhilfe im klassischen Sinne“, wie auch integrativen Einrichtungen oder Projekten) tätig werden können.
Professionelle Heilerziehung geht davon aus, dass es Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt, die zeitweise, über einen längeren Zeitraum oder auch ihr Leben lang kompetente Begleitung und Assistenz in Form von Bildungs- Förderungs-, Erziehungs-, Pflege- und Beratungsangeboten benötigen. Die Heilerziehungspflegerin bzw. der Heilerziehungspfleger verfolgt dabei als oberstes Ziel, ein möglichst selbstbestimmtes Leben für alle Menschen in sozialer Integration zu ermöglichen und zu unterstützen.
Die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger vermittelt die für diese anspruchsvolle Tätigkeit notwendigen Kompetenzen, deren Fachlichkeit im Schnittfeld von Pflegewissenschaft sowie Sozial- und Heilpädagogik anzusiedeln ist.
Als Einsatzgebiete kommen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Handicaps in Frage, wie Integrative Kindergärten, Frühfördereinrichtungen, Sonderschulen, Schulen mit Integrationsklassen, Wohnheime, Wohngruppen, Internate, Fachkliniken und Werkstätten.
Dauer und Struktur der Ausbildung
Der Bildungsgang dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“/ „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“.
Die Stundentafel ist in Lernfelder unterteilt und umfasst folgende Bereiche:
- Berufsbezogener Bereich
- Heilerzieherische Theorie und Praxis (800 U-Std)
- Musisch-kreative Gestaltung (480 U-Std)
- Pflege und Alltagsbewältigung (240 U-Std)
- Organisation, Recht und Verwaltung (300 U-Std)
- Berufsübergreifender Bereich
- Kommunikation und Gesellschaft (320 U-Std)
- Fremdsprache (160 U-Std)
- Wahlpflichtbereich (320 U-Std)
Während der Ausbildung finden drei Praktika (betriebliche Praxis) in einem Umfang von ca. 1320 Unterrichtsstunden statt. Im ersten Ausbildungsjahr liegt ein 10-Wochen-Praktikum, im zweiten Jahr ebenfalls ein 10-Wochen-Praktikum und im 5. Schulhalbjahr ein ca. 12-Wochen-Praktikum. Unterricht wird sowohl in der Woche (auch nachmittags) als auch verblockt (z.B. an Wochenenden) erteilt.
Durch den Besuch des Zusatzunterrichtes im Fach Mathematik kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Aufnahmevoraussetzungen
- schulische Ausbildungsvoraussetzung: Realschulabschluss
- berufliche Ausbildungsvoraussetzungen:
- mindestens zweijährige, einschlägige und abgeschlossene Berufsausbildung oder
- mindestens zweijährige und abgeschlossene Berufsausbildung sowie ein einjähriges, einschlägiges Praktikum oder
- eine für die Zielsetzung der Ausbildung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren.
Es kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie ein einjähriges, einschlägiges Praktikum absolviert hat.
Auf die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit werden förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet.
Kosten des Schulbesuches und finanzielle Förderung
- Der Besuch der Fachschule ist schulgeldfrei. Entstehende Kosten für Besichtigungen, Klassenfahrten, Praktika müssen von der Schülerin bzw. vom Schüler getragen werden.
- Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Der jährliche Sachkostenbeitrag beträgt 20,00 EUR.
- Der Besuch der Fachschule kann nach den geltenden Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Anträge sind an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten.
- Zu Beginn der Ausbildung ist ein Nachweis über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §4 vorzulegen, der nicht älter als drei Monate ist.
- Wenn Sie sich erfolgreich bei uns beworben und Ihnen von uns schriftlich bestätigt wurde, dass Sie einen Schulplatz erhalten, benötigen Sie ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG; nicht älter als drei Monate) für dessen Ausstellung ggf. Gebühren anfallen.
Anmeldung
Anmeldungen werden im Büro der Elly-Heuss-Knapp-Schule entgegengenommen. Dem Anmeldeformular (siehe rechts im Downloadbereich) sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- ein Lichtbild,
- beglaubigte Nachweise über den schulischen und beruflichen Werdegang entsprechend den Aufnahmevoraussetzungen,
- Zeugnis aus dem Praktikum,
Eine Rücksendung aller eingereichten Bewerbungsunterlagen können wir aus technischen Gründen leider nicht leisten. Wir bitten deshalb auch darum, keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Prospekthüllen oder Ähnliches mitzuschicken. Spätester Anmeldetermin für das im August beginnende Schuljahr ist jeweils der 28. bzw. 29. Februar. Bitte nur vollständige Unterlagen einreichen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch nicht alle Schulplätze vergeben sind.
Nach schriftlicher Zusage eines Schulplatzes wird für die Aufnahme in den gewünschten Bildungsgang ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG; nicht älter als drei Monate) erwartet. Das Zusageschreiben ist bei der Beantragung vorzulegen. Ohne Vorlage eines solchen Führungszeugnisses am ersten Schultag ist eine endgültige Aufnahme nicht möglich.