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Sozialpädagogische Assistentinnen bzw. Sozialpädagogischer Assistenten arbeiten hauptsächlich in der Kinder- und z.T. auch in der Jugendbetreuung, z.B. in Kinderkrippen und Kinderheimen, in Kindergärten, in Tagesstätten, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, Beratungsstellen oder bei ambulanten Diensten. Darüber hinaus können sie auch in Kinderkliniken, Privathaushalten oder in Erholungs- und Ferienheimen tätig sein. Sie sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial und leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Sie helfen bei deren Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit.
In diesem Beruf sind Einfühlungsvermögen, soziale Kompetenz und Konfliktfähigkeit gefragt; weiterhin auch die Bereitschaft, sich in ein Team zu integrieren und Arbeitsabläufe abzustimmen. Dabei arbeiten sie eng mit Erziehern, Sozialpädagogen oder auch mit Pflegekräften und Eltern zusammen.
Folgende Tätigkeiten sind typisch für eine Sozialpädagogische Assistentin oder einen Sozialpädagogischen Assistenten:
- Säuglinge und Kleinkinder pflegerisch betreuen, zum Beispiel in Angelegenheiten der Körperpflege
- Neuankömmlingen bei der Lösung von der familiären Bezugsperson und bei der Eingliederung in die Gruppe helfen
- die pädagogische Tätigkeit zusammen mit anderen pädagogischen Fachkräften reflektieren (zum Beispiel Einzelfallentwicklungen darstellen)
- bei der Vorbereitung des Tages- und Wochenablaufs in der Einrichtung mitwirken
- Kinder oder Jugendliche pädagogisch betreuen:
- Spiele und andere Maßnahmen zur Förderung der kindlichen Entwicklung vorbereiten und anleiten
- eine Gruppe von Kindern beaufsichtigen, betreuen
- mit den Kindern spielen oder sie beim Spielen beobachten
- mit den Kindern malen, basteln, werken, musizieren, turnen
- spielerisch-pädagogische Angebote der Sinnesschulung sowie der Spiel- und Sprachentwicklung durchführen
- die Kinder in lebenspraktischen Fragen erziehen und umweltpädagogische Angebote machen oder Natur- und Sachbegegnungen anregen und diese mit den Kindern gemeinsam verarbeiten
- bei der Konzeption von erzieherischen und förderpädagogischen Maßnahmen mitwirken
Schauen Sie sich den Film zum Berufsbild von Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten bei Berufe.TV an!
Für eine ausführliche Beschreibung des Berufsbildes verweisen wir auf die Informationen der folgenden Webseiten:
- Bundesagentur für Arbeit: Berufenet
- Bundesagentur für Arbeit: planet-beruf.de
- Sie suchen einen Ausbildungsplatz? Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
Ausbildungsmöglichkeiten an der Elly-Heuss-Knapp-Schule
In unserer Berufsfachschule Sozialpädagogik bilden wir Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen aus, die als zusätzliche Kraft neben einer sozialpädagogischen Fachkraft (Erzieher bzw. Erzieherin oder Sozialpädagoge bzw. Sozialpädagogin) in Einrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Hort oder Kinderkurheim mit Kindern arbeiten. Die Ausbildung versetzt Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen in die Lage, gemeinsam mit anderen den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag von sozialpädagogischen Einrichtungen zu erfüllen. In diesen Arbeitsfeldern werden besondere Ansprüche an die Kommunikationsfähigkeit und Kreativität gestellt, um Kindern einen Zugang zur Umwelt und zu sich selbst zu ermöglichen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Voraussetzungen für die Aufnahme
Schulische Aufnahmevoraussetzung: Mittlerer Schulabschluss (ehemals Realschule)
Persönliche Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit
- altersangemessene Selbstständigkeit
- gute Umgangsformen
- Bereitschaft, sich auf kindliches Spiel und kindliche Bildungsprozesse einzulassen sowie sich mit dem Zusammenspiel zwischen kultureller und religiöser Prägung und dem pädagogischen Auftrag in sozialpädagogischen Einrichtungen auseinanderzusetzen.
Dauer und Ziel der Ausbildung
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin" oder "Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent".
Unterricht
Die Stundentafel weist folgende Fächer aus:
- Unterrichtsfächer:
Fachrichtungsbezogener Lernbereich in Lernfeldern- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
- Lernfeld 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
- Lernfeld 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
- Lernfeld 4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren
- Wahlpflichtbereich:
Fachrichtungsübergreifender Unterricht- Deutsch/Kommunikation
- Wirtschaft/Politik
- Englisch
- Religion/Philosophie
- Link Lehrplan:
https://lehrplan.lernnetz.de/index.php?wahl=25 - Praxis in pädagogischen Einrichtungen:
- 640 Stunden Praxis in pädagogischen Einrichtungen in zwei Ausbildungsjahren, im ersten sowie im zweiten Ausbildungsjahr jeweils 10 Wochen
- ab Sommer 2020 auch als Ausbildung mit dauerhaften Praxiszeiten möglich
Fachhochschulreife:
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung kann die Fachhochschulreife erworben werden, wenn
- am Zusatzunterricht teilgenommen wird und
- die Zusatzprüfungen in Englisch und Mathematik bestanden werden
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular sind rechts im Downloadbereich zu finden!
Kosten des Schulbesuches und finanzielle Förderung
Der Besuch der Fachschule ist schulgeldfrei. Für Besichtigungen, Klassenfahrten, Praktika entstehende Kosten müssen jedoch von der Schülerin bzw. vom Schüler getragen werden. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der jährliche Sachkostenbeitrag beträgt 20,00 EUR. Der Besuch der Fachschule kann nach den geltenden Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Anträge sind an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten.
Anmeldung
Anmeldungen werden im Büro der Elly-Heuss-Knapp-Schule entgegengenommen. Dem Anmeldeformular sind beizufügen:
- ein tabellarischer, vollständiger Lebenslauf,
- ein Lichtbild,
- beglaubigte Nachweise über den schulischen und/oder beruflichen Werdegang entsprechend den Aufnahmevoraussetzungen.
Eine Rücksendung aller eingereichten Bewerbungsunterlagen können wir aus technischen Gründen leider nicht leisten. Wir bitten deshalb auch darum, keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Prospekthüllen oder Ähnliches mitzuschicken. Spätester Anmeldetermin für das im August beginnende Schuljahr ist jeweils der 28. bzw. 29. Februar. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch nicht alle Schulplätze vergeben sind. Bitte nur vollständige Unterlagen einreichen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.
Sofern sich mehr Bewerberinnen und Bewerber anmelden, als Schulplätze vorhanden sind, findet ein Auswahlverfahren statt.