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Tierpflegerinnen und Tierpfleger sind Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die in zoologischen Gärten, Aquarien, Tierkliniken, Tierpensionen, Tierheimen, Wildparks, Zuchtbetrieben, Forschungseinrichtungen oder Versuchstierzuchtbetrieben arbeiten.
Die tierpflegerische Tätigkeit verlangt aber nicht nur den gekonnten Umgang mit Tieren, sondern auch die Zusammenarbeit mit Kollegen/Kolleginnen und Vorgesetzten, Tierärzten/Tierärztinnen und Forschern/Forscherinnen.
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre und ist Teil des dualen Ausbildungssystems. Angehende Tierpflegerinnen und Tierpfleger sind Auszubildende eines Ausbildungsbetriebes und besuchen gleichzeitig die Berufsschule. Nach der Zwischenprüfung durch die IHK erfolgt im dritten Ausbildungsjahr eine Spezialisierung in einer der Fachrichtungen Forschung und Klinik, Zoo oder Tierheim und Tierpension.
Folgende Tätigkeiten sind typisch für Tierpflegerinnen und Tierpfleger:
- Betreuen und Versorgen der Tiere
- Prüfen der Futtermittel, Vorbereiten und Herstellen der Futtermischungen
- Herrichten, Reinigen und Ausbessern der Tierunterkünfte
- Einfangen von Tieren und Vorbereiten auf tierärztliche Eingriffe oder Transporte
- Eingewöhnung neu hinzugekommener Tiere
- Beobachtung der Tiere, Betreuung und Pflege erkrankter Tiere
- Probennahme für Laboruntersuchungen
- Bedienen und Warten von Klima-, Beleuchtungs- und Filteranlagen
- Aufstellung von Fütterungsplänen, Dokumentation von beobachteten Verhaltensweisen
- Schriftwechsel und Leitungsabrechnungen mit Kunden
Für eine ausführliche Beschreibung des Berufsbildes verweisen wir auf die Informationen der folgenden Webseiten:
- Bundesagentur für Arbeit: Berufenet, Fachrichtung Forschung/Klinik, Zoo, Tierheim/Tierpension
- Bundesagentur für Arbeit: planet-beruf.de
- Sie suchen einen Ausbildungsplatz? Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
- Infoseiten zu den jeweiligen Fachrichtungen (erstellt von der TPF 06): Fachrichtung Forschung/Klinik, Fachrichtung Zoo, Fachrichtung Tierheim/Tierpension