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Elly-Heuss-Knapp-Schule

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Erzieher_in (Weiterbildungsmaßnahme)

Frau liest mehreren Kindern etwas vor
© Ned Horton / FreeImages.com

Maßnahme zur Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81,180 SGB III (auch im Rahmen von WeGebAU)

Mit der Einführung des Rechtsanspruches auf Betreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und dem Ausbau der Kindertagesstättenbetreuung in Schleswig-Holstein besteht in den kommenden Jahren Bedarf an gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern.

Die o. g. Maßnahme wurde entwickelt, um die Chancen von Arbeitssuchenden, die an diesem Berufsfeld interessiert sind, auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Mit der Durchführung dieser Maßnahme folgen wir der Leitidee, den staatlichen Bildungsauftrag zu erfüllen und das Angebot der Elly-Heuss-Knapp-Schule kundenorientiert weiterzuentwickeln.

Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlgrundsätze

Die von den Arbeitsagenturen und Jobcentern benannten Teilnehmenden müssen über die erforderlichen Voraussetzungen für den Erzieherberuf nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 6 der Landesverordnung über die Fachschule (Fachschulverordnung - FSVO) verfügen:

  • Realschulabschluss und Abschluss in einem Ausbildungsberuf nach § 25 BBiG/ Handwerksordnung oder eine nach Landesrecht vergleichbare geregelte Ausbildung
  • Abgeschlossene Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten
  • In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer sowohl die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife erworben hat, als auch in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein einjähriges einschlägiges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein Jahr berufstätig war.
  • Auf die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit werden förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet (BfD, FSJ)

Bei der Aufnahme in die Fachschule muss am ersten Schultag ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) vorliegen.

Ausbildungsdauer und Unterrichtsfächer

Sie umfasst drei Schullleistungsjahre und erfolgt in den ersten zwei Jahren in Vollzeitunterricht, der in jedem Jahr Praktika von insgesamt 300 Stunden umfasst. Die Praktikumszeiten liegen teilweise in den Schulferien.

Im 3. Ausbildungsjahr wird neben 4 Tagen Praxiseinsatz in Vollzeit ein Tag theoretischer Unterricht im Umfang von 8 Stunden erteilt. Im Prüfungsmonat sind die Schülerinnen und Schüler in den letzten drei Wochen ausschließlich an der Schule, um die Prüfung vorzubereiten und durchzuführen. Insgesamt wird im dritten Jahr Theorieunterricht im Umfang von 400 Stunden erteilt.

Der Unterricht wird wie folgt erteilt:

Lernfeldunterricht

  • Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektive weiter entwickeln (200 Unterrichtsstunden)
  • Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten (280 Unterrichtsstunden)
  • Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern (280 Unterrichtsstunden)
  • Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten (680 Unterrichtsstunden)
  • Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen (200 Unterrichtsstunden)
  • Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren (200 Unterrichtsstunden)

Wahlpflichtunterricht

  • Die Wahlpflichtangebote im Umfang von 400 Unterrichtsstunden stammen aus diversen Unterrichtsbereichen.

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation mit Sprachbildung (200 Unterrichtsstunden)
  • Naturwissenschaft und Technik (80 Unterrichtsstunden)
  • Wirtschaft/Politik (80 Unterrichtsstunden)

Abschlussprüfung

Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Schriftliche Prüfungsfelder sind die drei Lernfelder 2,3 und 4.
Mündliche Prüfungsfelder oder -fächer können alle Lernfelder/ Fächer sein, in denen die Schülerin/ der Schüler unterrichtet wurde.

Bildungsziel/Berechtigungen

Ein erfolgreicher Abschluss berechtigt die Absolventin/ den Absolventen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“, „Staatlich anerkannte Erzieherin“ zu tragen.

Kosten und Finanzierung

  • Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt.
  • In den ersten beiden Jahren wird die Maßnahme durch Bildungsgutscheine nach §§ 81 SGB III durch die Arbeitsagentur und die Jobcenter finanziert.
  • Im dritten Ausbildungsjahr ist für die Teilnehmenden eine Vergütung in Höhe von 4/5 einer Vollzeitstelle für sozialpädagogische Assistentinnen/ sozialpädagogische Assistenten (S3) durch den Träger der Praktikumseinrichtung vorgesehen.

Weitere Informationen und Kontakt

Für Rückfragen stehen wir gerne unter den Telefonnummern 04321 942-4850 (Büro) oder 942-4841 zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular sind rechts im Downloadbereich zu finden!

Details
Zuletzt aktualisiert: 01. Mai 2020
Zugriffe: 15165

Kontakt

Bachstraße

Elly-Heuss-Knapp-Schule
Bachstraße 32
24534 Neumünster
Telefon: (04321) 942-4850
Telefax: (04321) 942-4849
E-Mail: info@ehks-nms.de

Öffnungszeiten Büro:
Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr

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