Abt. 5 | Fachschule Heilerziehungspflege

Heilerziehungspfleger/in

Heilerziehungspflegende oder kurz liebevoll HEP genannt sind die Fachkräfte für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Heilerziehungspflegende leisten die professionelle Lebensbegleitung in allen Bereichen des Alltags. Es wird dabei Menschen in jedem Lebensalter assistiert. Gemeinsam mit dem Menschen mit Beeinträchtigung werden die täglichen Lebenshandlungen bewältigt.

Allgemeine Informationen zum Berufsbild

Der Heilerziehungspflegende hat verschiedene Rollen, die abhängig vom Grad der Unterstützung sind. Begleitend, beratend und individuell unterstützend werden die Aktivitäten des täglichen Lebens bewältigt, dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine körperliche, geistige oder seelisch/psychische Ursache für die Beeinträchtigung handelt.

Arbeitsmöglichkeiten für Heilerziehungspflegende sind bunt und vielfältig.

Man findet Arbeitsangebote in (inklusiven) Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der inklusiven Bildung, aber auch in Wohn-, Werk- und Tagesstätten für Erwachsene oder Senioren/Seniorinnen bzw. in Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Hier ist auch ein aufsuchende, ambulante Unterstützungsmöglichkeit im eigenen Wohnraum der Menschen mit Beeinträchtigung zunehmend ein Arbeitsfeld.

Aufgaben und Tätigkeiten von Heilerziehungspflegenden sind sehr abwechslungsreich und individuelle Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen können meist mit in die tägliche Arbeit mit den Menschen mit Beeinträchtigung eingebracht werden:

  • Planen von Arbeits-, Freizeit- und Beschäftigungsangebote und ihre anschließende Durchführung, z.B.
    • musisch-kreative Angebote
    • gestalterische Angebote
    • bewegungspädagogische Aktivitäten
    • Organisation von Veranstaltungen und Festen

  • Förderung der individuellen Entwicklung unter Berücksichtigung von ggf. kulturellen Unterschieden
  • Unterstützung bei der Strukturierung von Tagesabläufen und Bewältigung von täglich wiederkehrenden Alltagsaktivitäten
  • Beratung bei der selbstständigen Lebensführung in Kooperation mit dem Menschen mit Beeinträchtigung.
  • Individuelle bedürfnisorientierte Unterstützung bei körperhygienischen und pflegerischen Maßnahmen

Oberstes Ziel is es immer ein möglichst selbstbestimmtes Leben für alle Menschen in sozialer Integration zu ermöglichen und zu unterstützen.

Für einen weiteren Einblick in die Tätigekeiten schauen Sie sich den Film zum Berufsbild von Heilerziehungspflegerinnen und -pflegern bei Berufe.TV an!

Ausbildungsmöglichkeiten an der Elly-Heuss-Knapp-Schule

Die Fachschule für Heilerziehungspflege bildet Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger aus, die als pädagogisch-pflegerische Fachkraft in sozialpädagogischen, wie auch in allen Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig werden können. Es finden sich hierbei derzeitig zwei Modelle in der Ausbildung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie mitbringen, wird die passende Ausbildungsstruktur gewählt, die die notwendige Kompetenzen dieser verantwortungsvollen Tätigkeit vermittelt.

Spätester Anmeldetermin für das im August beginnende Schuljahr ist jeweils der letzte Tag im Februar. Spätere Bewerbungen können jedoch immer berücksichtigt werden, wenn noch nicht alle Schulplätze vergeben sind. 

Durch die Vorerfahrungen der beruflichen Ausbildung im pädagogischen und pflegerischen Bereich ist es möglich, dass die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt wird.

Die Ausbildung findet dann in einem vollzeitschulischen Modell mit zwei betriebliche Praxiszeiten von jeweils mindestens zehn Wochen in unterschiedlichen Einrichtungen der Eingliederungshilfe statt.

Je nach Vorausbildung muss eine betriebliche Praxiszeit im Elementarbereich oder mit pflegerischem Schwerpunkt durchgeführt werden.

Der Auszubildende bewirbt sich an der Fachschule für Heilerziehungspflege und kann mit Hilfe des Aufstiegsbafög unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Die praxisintegrierte Ausbildung der Fachschule für Heilerziehungspflege ist eine modernisierte Organisationsform, wie sie im Beschluss der Kultusministerkonferenz im Mai 2022 gefordert wurde.

Gemeinsam mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe findet die Ausbildung verknüpft zwischen Theorie und Praxis statt, so dass theoretische Inhalte direkt in der Praxis erprobt werden können, aber auch Erfahrungen, die in den Einrichtungen erlebt werden, direkt in der Schule analysiert und theoretisch eingeordnet werden können. Hierdurch wird der direkte Theorie-Praxis-Bezug hergestellt und Unterrichtsinhalte schneller von den Auszubildenden verstanden.

Besonders ist, dass der Auszubildende mit seiner Einrichtung der Eingliederungshilfe einen Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsvergütung abschliesst und die Fachschule sichert nach Prüfung der Ausbildungsvoraussetzungen einen Schulplatz zu.

Aufnahmevoraussetzungen

schulisch: Mittlerer Bildungsabschluss (MSA) 

beruflich: abgeschlossene Ausbildung als Sozialpädagogische Assistenz (SPA) oder Pflegeassistenz (PA)

beruflich: abgeschlossene zweijährige Ausbildung (ggf. zusätzlich 150 Stunden Praxis in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wenn die Ausbildung nicht im pädagogischen oder pflegerischen Bereich absolviert wurde. )

alternativ: Fachhochschulreife/ Allgemeine Hochschulreife und zusätzlich 150 Stunden Praxis in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Freiwilligendienste nach Bundesgesetze (FSJ/BFD) können auf die Praxis angerechnet werden, wenn diese direkt vor der Bewerbung absolviert wurden.

Aufbau der Ausbildung

Der Bildungsgang dauert je nach Ausbildungsform zwei oder drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“/ „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“.

  • zweijährig
  • vollzeitschulisch mit mind. 25- 30 Unterrichtsstunden/Woche.
  • i.d.R. von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr, ggf. Abweichungen möglich
  • darüber hinaus ein Seminar mit zwei Übernachtungen außerhalb der Schule
  • Exkursionen zu relevanten Einrichtungen des Arbeitsfeldes
  • zwei betriebliche Praxiszeiten mit jeweils mind. zehn Wochen, Praxiszeiten können auch in den jeweiligen Ferienzeiten liegen
  • dreijährig
  • Jahr 1 & 2: zwei Praxistage, drei Schultage
  • Jahr 3: drei Praxistage, zwei Schultage
  • Unterrichtszeiten i.d.R. zwischen 8:00 und 16:00 Uhr, ggf. Abweichungen möglich
  • darüber hinaus pro Jahr mind. eine Blockwoche mit fünf Tagen Schule, diese können auch außerhalb der Schule und ggf. mit Übernachtung stattfinden
  • Praxisarbeitszeiten regeln die Einrichtungen je nach den dort vorliegenden Dienstzeiten

Je nachdem in welchem Arbeitsfeld der Arbeitsvertrag besteht, muss die Einrichtung den Auszubildenden für eine betriebliche Praxiszeit in einem zweiten Arbeitsfeld freistellen. Nach der Fachschulverordnung müssen Praxiszeiten im Elementarbereich und mit pflegerischem Schwerpunkt zur Zuerkennung des Abschlusses nachgewiesen werden.

Unterrichtsinhalte

Die Stundentafel ist in den fachrichtungsbezogenen und fachrichtungsübergreifenden Lernbereich, sowie den Wahlpflichtbereich unterteilt.

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich wird in sechs Lernfeldern unterrichtet. Diese resultieren aus der beruflichen Praxis und gründen sich auf konkrete Handlungssituationen, die mit Hilfe von Lernsituationen bearbeitet werden.

Neben (heil-)pädagogischen, psychologischen und soziologischen Themen, finden sich auch pflegerische, gestalterische und rechtliche Aspekte der konkreten beruflichen Praxis in der Eingliederungshilfe im Unterricht wieder.

Lernfeld 1

  • eigene Biografie & Gründe für die Berufswahl,
  • Entwicklung einer professionellen beruflichen Identität
  • geschichtliche Entwicklungen im Berufsfeld
  • Erwartungen & Anforderungen an die Fachkraft

Lernfeld 2

  • professionelle Gestaltung der beruflichen Beziehungen
  • Kommunikationsmodelle & Konfliktbewältigung
  • Ressourcen und Bedürfnisse der Menschen mit Beeinträchtigung und deren Priorität
  • Grundlagen von Wahrnehmung und Beobachtung

Lernfeld 3

  • Inklusion
  • vielfältige Lebensweisen & Lebenssituationen
  • Bedeutung von Teilhabe für die Entwicklung
  • Verhaltens- & Lerntheorien und Entwicklungsbesonderheiten & -aufgaben
  • Ursachen und Erscheinungsformen von Behinderung

Lernfeld 4

  • Entwicklungs-, Bildungs- und Pflegeprozesse
  • Selbstbildungsprozesse in verschiedenen Bereichen
  • Gestaltung, Bewegung, Spiel, Psychomotorik
  • Gesundheit/Pflege & Alltagsbewältigung
  • Bildungspläne und Empfehlungen für Kindertageseinrichtungen

Lernfeld 5

  • Heterogenität von Lebenswelten und -situationen von Menschen mit Beeinträchigung und deren Familien und Netzwerken
  • rechtliche Rahmenbedingungen, Schutzauftrag, rechtliche Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung

Lernfeld 6

  • Entwicklung von Institution und Team
  • Instrumente der Qualitätsentwicklung für Team & Institution
  • Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit
  • grundlegendes Wissen über Leitungsaufgaben & Personalführung

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

Im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich ist das Qualifikationsniveau dem Rahmen zum Erwerb auf Niveau der Fachhochschulreife angepasst und soll die Möglichkeit der Gestaltungs-, Handlungs- und Studierfähigkeit mit in den Fokus setzen, wobei auch übergreifende Kenntnisse in Bezug auf Lern-, Präsentations- & Gruppenarbeitstechniken Berücksichtigung finden sollen. In diesem Lernbereich werden sowohl allgemeinbildende, als auch berufsbezogene Aspekte aus den drei Lernbereichen unterrichtet.

Deutsch/Kommunikation mit Sprachbildung: sprachliche Bildung in der (frühen) Kindheit und deren Fördermöglichkeiten. Schließt mit einem Zertifikat ab.

Naturwissenschaft und Technik: Bildungsbereiche (Bildungsleitlinien für den Elementarbereich), experimentelle Angebote erstellen und anwenden, adressatengerechte Thematiken des Lernbereichs

Wirtschaft/Politik: Rolle der Auszubildenen als Arbeitnehmende, Inhalte des Arbeitsvertrages, Steuergesetzgebung und Absicherungsmöglichkeiten in der Sozialversicherung

Wahlpflichtbereich: Dient Erweiterung und Vertiefung von Kompetenzen im Arbeitsfeld, zum Teil enge Kooperation mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wo theoretische Kenntnisse in der Praxis erprobt und reflektiert werden, Unterstützte Kommunikation, Nahrungszubereitung und -anpassung an verschiedene Krankheitsbilder sowie Umsetzung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung

Prüfung und Abschluss

Die Abschlussprüfungen werden im letzten Schulhalbjahr geschrieben und bestehen aus drei Klausuren und einer Facharbeit, deren Fragestellung sich in der Regel aus der praktischen Tätigkeit im letzten Schuljahr entwickelt. Optional können mündliche Prüfungen nach den Klausuren erfolgen (durch Verpflichtung durch Beschluss der Prüfungskommission ODER unter bestimmten Voraussetzungen eine Wahl der Auszubildenden)

Nach erfolgreichem Abschluss darf die Berufsbezeichnung:
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin bzw. staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger geführt werden.

Zusätzlich erhält man die Zusatzbezeichnung:
Bachelor Professional

Mit dem Bachelor Professional soll die Gleichwertigkeit mit dem akademischen Grad sowie die Praxisnähe zum Ausdruck gebracht werden und stellt einen Abschluss auf der Niveaustufe DQR 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen dar. Hierdurch soll die Qualität und das Niveau der Ausbildung auch im internationalen Kontext verdeutlicht werden. Nicht zu verwechseln darf diese Bezeichnung mit der Bezeichnung, die durch ein Studium an Hochschulen vergeben wird.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule für Heilerziehungspflege stehen eine Reihe von Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung, die zum Teil auch berufsbegleitend erfolgen können. Diverse fachspezifische Fortbildungen, die zum Teil mit Zertifikaten abschließen, können besucht werden (z.B. Basale Stimulation, Unterstützte Kommunikation, Kinästhetik oder Tiergestützte Pädagogik). Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit der Weiterbildung an Fachschulen, Fachhochschulen oder Universiäten.

Naheliegende Qualifikationen sind hier:

Weitere allgemeine Informationen

  • Der Besuch der Fachschule ist schulgeldfrei. Entstehende Kosten für Besichtigungen, Klassenfahrten, betrieblichen Praxiszeiten müssen von den Auszubildenden getragen werden.
  • Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Der Besuch der zweijährigen Fachschule kann nach den geltenden Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Anträge sind an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten.

  • Zu Beginn der Ausbildung wird eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §43 in der Schule durchgeführt.
  • Eine Rücksendung aller eingereichten Bewerbungsunterlagen können wir aus technischen Gründen leider nicht leisten. Wir bitten deshalb auch darum, keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Prospekthüllen oder Ähnliches mitzuschicken.
  • Bitte nur vollständige Unterlagen einreichen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Anmeldung/Bewerbung

Nach der schriftlichen Zusage des Schulplatzes müssen Sie Folgendes einreichen:

  • Ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§30a BZRG) nicht älter als drei Monate zum Schulbeginn 
  • Das Zusageschreiben ist bei der Beantragung vorzulegen.
  • Ohne Vorlage eines Führungszeugnisses am ersten Schultag ist eine endgültige Aufnahme nicht möglich!

Sie bewerben sich als SPA/PA mit folgenden Unterlagen direkt an der Elly-Heuss-Knapp-Schule:

  • Anmeldeformular
  • tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
  • beglaubigte Nachweise über
    • schulische und
    • berufliche Aufnahmevoraussetzungen
  • Nachweis(e) über Praxiszeiten 

Sie bewerben sich für die PiA-HEP-Ausbildung mit allen erforderlichen Unterlagen direkt auf eine von einer Einrichtung der Eingliederungshilfe ausgeschriebene Stelle

Die Bewerbung wird erst nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren an die Elly-Heuss-Knapp-Schule übermittelt.

Erst nach positiver Prüfung durch uns als Schule erfolgt die Möglichkeit des Abschlusses eines Arbeitsvertrages.

Fügen Sie der Bewerbung an die Einrichtung folgende Unterlagen bei, die für die Schulplatzzusage erforderlich sind:

  • tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
  • beglaubigte Nachweise über
    • schulische und
    • berufliche Aufnahmevoraussetzungen
  • Nachweis(e) über Praxiszeiten

Kontakt und weitere Infos

Bachstraße

Elly-Heuss-Knapp-Schule
Bachstraße 32
24534 Neumünster

Kontakt

Telefon: (04321) 942-4850
Telefax: (04321) 942-4849
E-Mail: info@ehks-nms.de