Abt. 1 | Berufliches Gymnasium

Berufliches Gymnasium

Unser Berufliches Gymnasium bietet Schülerinnen und Schülern mit einem überdurchschnittlichen Mittleren Bildungsabschluss bzw. einem gleichwertigen Bildungsabschluss die Möglichkeit, in drei (im Zweig Biotechnologie vier) Jahren die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben. Dieses Abitur ist dem Abitur, das am allgemeinbildenden Gymnasium erworben wird, gleichwertig und ermöglicht identische Studienmöglichkeiten. Daneben ist auch der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife nach zwei (im Zweig Biotechnologie drei) Jahren möglich.

Vortragender zeigt auf eine weiße Fläche

BG-Infoabend am 01.02.2024

Die drei regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) Elly-Heuss-Knapp-Schule, Theodor-Litt-Schule und Walther-Lehmkuhl-Schule laden zum Schulhalbjahreswechsel zu den bewährten Informationsabenden über ihre Oberstufen ein.

Wann?    01. Februar 2024, 18:30 Uhr 

Wo? Elly-Heuss-Knapp-Schule, Riemenschneiderstraße 1 in der Aula

Durch die Verbindung von vertiefender Allgemeinbildung sowie einer Ausbildung in Schwerpunktbereichen, die auf ein späteres Hochschulstudium vorbereitet, sollen die Schülerinnen und Schüler zum einen befähigt werden, an jeder Hochschule jedes Fach studieren zu können. Zum anderen sollen sie die Grundlagen erhalten, besonders qualifizierte Berufstätigkeiten aufnehmen zu können.

An der Elly-Heuss-Knapp-Schule gibt es das Berufliche Gymnasium in den vier Zweigen

  • Biotechnologie
  • Ernährung
  • Gesundheit/Soziales, Schwerpunkt Erziehungswissenschaften
  • Gesundheit/Soziales, Schwerpunkt Gesundheit

Aufnahmebedingungen

In das Berufliche Gymnasium werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben. Das sind Bewerberinnen und Bewerber,

  • die im Abschlusszeugnis der Gemeinschaftsschule in höchstens einem Fach mit der Note „ausreichend“ (4) und in keinem Fach mit „mangelhaft“ (5) oder „ungenügend“ (6) bewertet worden sind (Anforderungsniveau: Mittlerer Schulabschluss),
  • die im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule in höchstens einem Fach mit einer Note schlechter als „befriedigend“ bewertet worden sind,
  • die auf einer Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe erreicht haben (Anforderungsniveau: Gymnasium),
  • die den Mittleren Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben und deren Abschlusszeugnis der Berufsschule in höchstens einem Fach eine Note schlechter als „befriedigend“ aufweist.

Sollten weniger Schulplätze vorhanden sein als Bewerber, dann erfolgt die Aufnahme nach dem Notendurchschnitt. Dabei wird der Notendurchschnitt des Realschulabschlusszeugnisses durch eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Vorlage des Berufsschulabschlusszeugnisses um 0,5 verbessert. Dieser Bonus wird nicht gewährt, wenn erst durch die Berufsausbildung ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Schulabschluss erworben wurde oder mehr als eine Note schlechter als „befriedigend“ im Abschlusszeugnis enthalten ist.

Weiterhin kann der ermittelte Notendurchschnitt um 0,3 verbessert werden, wenn ein Nachweis einer qualifizierten Fort- und Weiterbildung in Fächern der Stundentafel der abgebenden Schulart erbracht wird. Beispiel: Einjähriger Aufenthalt in den USA mit erfolgreichem Schulbesuch an einer Highschool.

Eine nachrangige Aufnahme von Bewerbern mit höchstens zwei Noten schlechter als „befriedigend“ ist ebenfalls möglich, wenn entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt oder eine qualifizierte Fort- und Weiterbildung in Fächern der Stundentafel der abgebenden Schulart erbracht wird.

Liegt das Abschlusszeugnis noch nicht vor, wird das letzte Halbjahreszeugnis für die Bearbeitung des Aufnahmeantrages zugrunde gelegt. Für die endgültige Aufnahme ist die Vorlage des Abschlusszeugnisses der abgebenden Schule unabdingbar. Das Abschlusszeugnis muss vor den Sommerferien abgegeben werden, um den Anspruch auf einen Schulplatz nicht zu verlieren.

Ausreichende Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt – mindestens entsprechend der Stufe B2 (GER). Wurde der schulische Abschluss (entsprechend dem Mittleren Schulabschluss) im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (Zertifikat auf dem Niveau B2) vorzulegen.

Die Dauer des Schulbesuchs beträgt in den Fachrichtungen Ernährung sowie Gesundheit/Soziales drei und in der Fachrichtung Biotechnologie vier Jahre. Es kann maximal ein Schuljahr wiederholt werden.

Als erste Fremdsprache ist von allen verbindlich das Fach Englisch zu belegen. Der Englischunterricht des Beruflichen Gymnasiums knüpft an jenen der abgebenden Schulen an. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt auf der Anwendung der Sprache und weniger auf dem Erwerb sprachlicher Strukturen. Diese werden vorausgesetzt.

Daneben muss eine zweite Fremdsprache bis zum Abitur (also in der Regel drei Jahre lang) belegt werden. Sie wird zu Beginn des ersten Schuljahres gewählt und kann danach nicht mehr gewechselt werden. Die Sprachkurse werden durchgängig mit vier Wochenstunden unterrichtet. Sie sind für Lerner ohne Vorkenntnisse konzipiert. Die Elly-Heus-Knapp-Schule bietet die folgenden Sprachen zur Wahl an: Dänisch, Französisch, Latein, Spanisch, Türkisch. Wer von Klasse 7 bis 10 durchgängig bereits Französisch gelernt hat, kann Französisch als fortgeschrittene Fremdsprache wählen, eine ausreichende Zahl an Teilnehmer_innen vorausgesetzt. In diesem Fall wird Französisch mit drei Wochenstunden unterrichtet. Da sich die Möglichkeiten der Sprachenwahl nach der personellen Ausstattung richtet, kann nicht immer die gewünschte Sprache belegt werden. Nährers steht in unserem Sprachenkompass.

Ein Zeugnis des schulischen Teils der Fachhochschulreife kann nach Ablauf der 12. Jahrgangsstufe (Ernährung sowie Gesundheit/Soziales) bzw. 13. Jahrgangsstufe (Biotechnologie) auf Antrag ausgestellt werden, wenn die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule (Bachelor), gegebenenfalls jedoch erst nach Absolvierung des fachpraktischen Teils der Fachhochschulreife.

Das Reifezeugnis (Abitur) des Beruflichen Gymnasiums berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten. Es ist dem Abitur, das am allgemeinbildenden Gymnasium erworben wird, gleichwertig.

Der Besuch des Beruflichen Gymnasiums ist für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Trotzdem sollten folgende Kosten einkalkuliert werden:

  1. Zurzeit werden je Schülerin bzw. Schüler 20 € Kopier- und Sachmittelbeitrag pro Schuljahr erhoben.
  2. Zu den verpflichtenden Unterrichtsveranstaltungen zählt auch eine Studienfahrt zu Beginn des 13. bzw. 14. (Biotechnologie) Jahrgangs, für die Kosten von ca. 500 € entstehen.
  3. Bei Schulbeginn muss jede Schülerin bzw. jeder Schüler über ein eigenes Note- oder Netbook verfügen. Dies muss selbst angeschafft werden.
  4. Für besondere unterrichtliche Aufgaben wie z.B. Theaterbesuche, Besichtigungen oder Messebesuche etc. können zeitweilig Kosten von bis zu 25 € je Monat entstehen. Auch diese sind verpflichtende Schulveranstaltungen.

Förderung für den Schulbesuch gibt es unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG). Antragsformulare gibt es beim zuständigen Ausbildungsförderungsamt der Gemeinde, der Stadt oder des Kreises.

Anmeldung

Der Antrag für das im August beginnende Schuljahr ist bis zum 28. Februar desselben Jahres einzureichen. Dem Antrag sind alle geforderten Anlagen beizufügen; diese sind auf dem entsprechenden Anmeldeformular vermerkt. Abgelehnte Bewerber haben noch die Möglichkeit, über eine Warteliste aufgenommen zu werden.

Kontakt und weitere Infos

Riemenschneiderstr.

Elly-Heuss-Knapp-Schule
Riemenschneiderstraße 1
24534 Neumünster

Kontakt

Telefon: (04321) 942-4870
Telefax: (04321) 942-4869
E-Mail: info@ehks-nms.de