Abt. 5 | Berufsfachschule Sozialpädagogik

Sozialpädagogische/r Assistent/in

Allgemeine Informationen zum Berufsbild

Sozialpädagogische Assistentinnen bzw. Sozialpädagogischer Assistenten arbeiten hauptsächlich in der Kinder- und z.T. auch in der Jugendbetreuung, z.B. in Kinderkrippen und Kinderheimen, in Kindergärten, in Tagesstätten, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, Beratungsstellen oder bei ambulanten Diensten. Darüber hinaus können sie auch in Kinderkliniken, Privathaushalten oder in Erholungs- und Ferienheimen tätig sein. Sie sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial und leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Sie helfen bei deren Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit.

In diesem Beruf sind Einfühlungsvermögen, soziale Kompetenz und Konfliktfähigkeit gefragt; weiterhin auch die Bereitschaft, sich in ein Team zu integrieren und Arbeitsabläufe abzustimmen. Dabei arbeiten sie eng mit Erziehern, Sozialpädagogen oder auch mit Pflegekräften und Eltern zusammen.

Folgende Tätigkeiten sind typisch für eine Sozialpädagogische Assistentin oder einen Sozialpädagogischen Assistenten:

  • Säuglinge und Kleinkinder pflegerisch betreuen, zum Beispiel in Angelegenheiten der Körperpflege
  • Neuankömmlingen bei der Lösung von der familiären Bezugsperson und bei der Eingliederung in die Gruppe helfen
  • die pädagogische Tätigkeit zusammen mit anderen pädagogischen Fachkräften reflektieren (zum Beispiel Einzelfallentwicklungen darstellen)
  • bei der Vorbereitung des Tages- und Wochenablaufs in der Einrichtung mitwirken

  • Kinder oder Jugendliche pädagogisch betreuen:
    • Spiele und andere Maßnahmen zur Förderung der kindlichen Entwicklung vorbereiten und anleiten
    • eine Gruppe von Kindern beaufsichtigen, betreuen
    • mit den Kindern spielen oder sie beim Spielen beobachten
    • mit den Kindern malen, basteln, werken, musizieren, turnen
    • spielerisch-pädagogische Angebote der Sinnesschulung sowie der Spiel- und Sprachentwicklung durchführen
    • die Kinder in lebenspraktischen Fragen erziehen und umweltpädagogische Angebote machen oder Natur- und Sachbegegnungen anregen und diese mit den Kindern gemeinsam verarbeiten
    • bei der Konzeption von erzieherischen und förderpädagogischen Maßnahmen mitwirken

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Ausbildungsmöglichkeiten an der Elly-Heuss-Knapp-Schule

Die Berufsfachschule für Sozialpädagogik bildet Sozialpädagogische Assistentinnen und Sozialpädagogische Assistenten aus, die als pädagogische Kräfte in sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr tätig werden können. Es finden sich hierbei derzeitig zwei Zugangsmöglichkeiten zur Ausbildung:

mit Erstem allgemeinbildenden Schulabschluss in die drei-jährige Ausbildung
mit Mittlerem Schulabschluss in die zwei-jährige Ausbildung

Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie mitbringen, wird die passende Ausbildungsstruktur gewählt, die die notwendige Kompetenzen dieser verantwortungsvollen Tätigkeit vermittelt. Spätester Anmeldetermin für das im August beginnende Schuljahr ist jeweils der letzte Tag im Februar. Spätere Bewerbungen können jedoch immer berücksichtigt werden, wenn noch nicht alle Schulplätze vergeben sind. 

Mit einem Mittleren Schulabschluss  ist es möglich zwischen zwei unterschiedlichen Modellen der Ausbildung zu wählen und bei Besuch des Zusatzunterrichtes besteht die Möglichkeit die Fachhochschulreife zu erwerben.

Die Ausbildung findet entweder in vollzeitschulischer Form mit

  • jährlichen Praxiszeiten in Blockform von 10 Wochen statt oder
  • mit dauerhafter Praxiszeit an zwei Tagen pro Woche in jedem Ausbildungsjahr statt.

Die betrieblichen Praxiszeiten werden pro Jahr in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern durchgeführt.

Die Praxissuche wird durch die Schule vorbereitet und begleitet. Es muss daher zum Ausbildungsbeginn keine Praxiseinrichtung vorliegen, da bestimmte Voraussetzungen beachtet werden müssen.

Der Auszubildende bewirbt sich an der Berufsfachschule für Sozialpädagogik und kann mit Hilfe von BAföG unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Mit einem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss ist es möglich Sozialpädagogische Assistenz in drei Jahren abzuschließen und unter bestimmten Voraussetzungen auch den Mittleren Schulabschluss zusätzlich zu erwerben.

Die Ausbildung findet dann in einem vollzeitschulischen Modell mit drei betriebliche Praxiszeiten von jeweils mindestens zehn Wochen in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern statt.

Die betrieblichen Praxiszeiten werden pro Jahr in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern durchgeführt.

Der Auszubildende bewirbt sich an der Berufsfachschule für Sozialpädagogik und kann mit Hilfe von BAföG unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Aufnahmevoraussetzungen

Bei Vorliegen eines ausländischen Bildungsabschluss muss eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vorgelegt werden, sowie ein B2-Zertifikat für Deutschkenntnisse vorgelegt werden.

schulisch: Mittlerer Schulabschluss (MSA)

Persönliche Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit
  • altersangemessene Selbstständigkeit
  • gute Umgangsformen
  • Bereitschaft, sich auf kindliches Spiel und kindliche Bildungsprozesse einzulassen
  • sich mit dem Zusammenspiel zwischen kultureller und religiöser Prägung auseinanderzusetzen
  • den pädagogischen Auftrag von sozialpädagogischen Einrichtungen umzusetzen

schulisch: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)

Persönliche Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit
  • altersangemessene Selbstständigkeit
  • gute Umgangsformen
  • Bereitschaft, sich auf kindliches Spiel und kindliche Bildungsprozesse einzulassen
  • sich mit dem Zusammenspiel zwischen kultureller und religiöser Prägung auseinanderzusetzen
  • den pädagogischen Auftrag von sozialpädagogischen Einrichtungen umzusetzen

Aufbau der Ausbildung

Der Bildungsgang dauert je nach schulischer Voraussetzung zwei oder drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“/ „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“.

Die zweijährige Ausbildung für Auszubildende mit einem Mittleren Schulabschluss (MSA) findet in der Klasse mit dauerhafter Praxiszeit in beiden Jahren an zwei Tagen in der jeweiligen Praxiseinrichtung statt und an drei Tagen in der Woche in der Schule statt.

Derzeitig sind die Praxistage im ersten Jahr Montag und Dienstag und die Praxiszeit beginnt nach den Herbstferien mit einer Blockwoche in der Einrichtung

Im zweiten Jahr sind dann die Praxistage derzeitig am Donnerstag und Freitag und die Praxiszeit beginnt mit einer Blockwoche direkt nach den Sommerferien. 

In der Klasse mit Blockpraxiszeiten sind die Praxiszeiten mit jeweils zehn Wochen im ersten Jahr um den Halbjahreswechsel und im zweiten Jahr nach den Sommerferien.

Die Praxiszeiten müssen dabei in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Sozialpädagogik durchgeführt werden, wo Sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten später eingesetzt werden.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die verpflichtenden Praxiszeiten auch teilweise in den jeweiligen Ferienzeiten liegen können.

Die dreijährige Ausbildung für Auszubildende mit einem Ersten Schulabschluss (ESA) findet in vollzeitschulischer Form statt mit ca. 32- 35 Unterrichtsstunden pro Woche. In der Regel liegen diese Stunden in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr. Teilweise können die Zeiten aber auch aus schulorganisatorischen Gründen an einzelnen Tagen länger sein.

Die drei betrieblichen Praxiszeiten werden:

  • Im ersten Jahr fünf Wochen sein. Zeitlich liegen diese vor den Weihnachtsferien.
  • Im zweiten Jahr liegt die Praxiszeit nach den Herbstferien.
  • Im dritten Jahr direkt nach den Sommerferien.

Die Praxiszeiten müssen dabei in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Sozialpädagogik durchgeührt werden, wo Sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten später eingesetzt werden.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die verpflichtenden Praxiszeiten auch teilweise in den jeweiligen Ferienzeiten liegen können.

Unterrichtsinhalt und -fächer

Die Stundentafel ist abhängig von den Aufnahmevoraussetzungen in den fachrichtungsbezogenen und fachrichtungsübergreifenden Lernbereich, sowie den Wahlpflichtbereich unterteilt. Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich wird in vier Lernfeldern unterrichtet. Lernfelder resultieren aus der beruflichen Praxis und gründen sich auf konkrete Handlungssituationen, die mit Hilfe von Lernsituationen bearbeitet werden.

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

Thematisch werden in den Lernfeldern Inhalte aus verschiedenen Fachdisziplinen unterrichtet, neben pädagogischen, psychologischen und soziologischen Themen, finden sich auch musische, gestalterische und rechtliche Aspekte der konkreten beruflichen sozialpädagogischen Praxis im Unterricht wieder.

In Lernfeld 1 geht es um die eigene Biografie und Gründe für die Berufswahl, sowie die Entwicklung einer professionellen beruflichen Identität. Es werden neben grundlegenden Informationen über das Berufsfeld auch beispielsweise die Erwartungen und Anforderungen an die sozialpädagogische Kraft thematisiert und fachlich vertieft.

 In der Praxis müssen Kinder in ihrer Entwicklung verstanden werden und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickelt werden, was vorrangig Inhalt des Lernfeldes 2 ist. Die zukünftge sozialpädagogische Kraft entwickelt und gestaltet pädagogische Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen an den individuellen Bedürfnissen und dem jeweiligen Entwicklungsstandes, so dass Beobachtung und Kontaktaufnahme als wesentliche Faktoren zur Förderung wahrgenommen und in diesem Lernfeld bearbeitet werden. Weiterhin sind Sauberkeitserziehung und Hygiene Inhalte dieses Lernfeldes.

Selbstbildungsprozesse der Kinder und Jugendlichem ihrem Entwicklungsalter entsprechend sind wesentlicher Bestandteil der Entwicklung und müssen von der sozialpädagogischen Kraft initiiert, begleitet und ausgewertet werden. In der Ausbildung werden in Lernfeld 3 die unterschiedlichen Strukturierungen des Tagesablauf in den Einrichtungen thematisiert und pädagogische Arbeitsabläufe zeitlich und inhaltlich vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet. Hierbei werden die Bedürfnisse, Interessen und Potenziale der Kinder einbezogen und in die Bildungsprozesse ressourcenorientiert integriert.

Pädagogische Konzepte und die Arbeit in multiprofdessionellen Teams ist Inhalt des Lernfeldes 4. Team- und Gruppenprozesse sind Inhalte in diesem Lernfeld, sowie unterschiedliche pädagogische Konzepte (z.B. Waldorfpädagogik, Montessoripädagogik oder Situationsansatz).

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

Im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich ist die Entwicklung von Kompetenzen im Mittelpunkt des Unterrichts. Hier sollen Team- und Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit zu Problemlösung bewusst eingesetzt werden. Die Möglichkeit der Gestaltungs-, Handlungsfähigkeit steht dabei im Fokus, wobei auch übergreifende Kenntnisse in Bezug auf Lern-, Präsentations- und Gruppenabeitstechniken Berücksichtigung finden sollen. In diesem Lernbereich werden sowohl allgemeinbildende, als auch berufsbezogene Aspekte aus den Lernbereichen unterrichtet.

Im Lehrplan für die zwei-jährige Ausbildung mit mittlerem Schulabschluss finden sich die folgenden Lernbereiche:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Wirtschaft/Politik
  • Religion/Philosophie

optional bei Erwerb der Fachhochschulreife:

  • Mathematik

Im Lehrplan für die drei-jährige Ausbildung mit erstem allgemeinbildenden Schulabschluss finden sich die folgenden Lernbereiche:

 Deutsch/Kommunikation
 Englisch

 Mathematik

 Wirtschaft/Politik

 Religion/Philosophie

 Sport

Prüfung und Abschluss

Die Abschlussprüfungen werden im letzten Schulhalbjahr geschrieben und bestehen aus drei Klausuren.

In den Lernfeldern 2 und Deutsch/Kommunikation werden Klausuren im Umfang von drei Zeitstunden und in Lernfeld 3 im Umfang von vier Zeitstunden geschrieben.

Ggf. wird bei der zweijährigen Ausbildung noch jeweils eine zusätzliche Prüfungsklausur zum Erwerb der Fachhochschulreife in den Fächern Englisch und Mathematik erforderlich.

Bei der drei-jährigen Ausbildung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen die Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses.

Optional kommen noch die Möglichkeit der mündlichen Prüfungen nach den Klausuren, wozu entweder eine Verpflichtung durch Beschluss der Prüfungskommission oder unter bestimmten Voraussetzungen  eine Wahl der Auszubildenden besteht.

Nach erfolgreichem Abschluss darf die Berufsbezeichnung:

Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin bzw. staatlich geprüfte Sozialpädagogischer Assistent geführt werden. 

Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule für Sozialpädagogik stehen eine Reihe von Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung, die zum Teil auch berufsbegleitend erfolgen können. Diverse fachspezifische Fortbildungen, die zum Teil mit Zertifikaten abschließen, können besucht werden.

Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit der Weiterbildung an Fachschulen, und mit Fachhochschulreife an Fachhochschulen oder Universiäten.

Naheliegende Qualifikationen sind hier:

Weitere allgemeine Informationen

  • Der Besuch der Berufsfachschule ist schulgeldfrei. Entstehende Kosten für Besichtigungen, Klassenfahrten, betrieblichen Praxiszeiten müssen von den Auszubildenden getragen werden.
  • Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Der Besuch der Berufsfachschule kann nach den geltenden Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Anträge sind an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten.

  • Zu Beginn der Ausbildung wird eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 4 in der Schule durchgeführt.
  • Eine Rücksendung aller eingereichten Bewerbungsunterlagen können wir aus technischen Gründen leider nicht leisten. Wir bitten deshalb auch darum, keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Prospekthüllen oder Ähnliches mitzuschicken.
  • Bitte nur vollständige Unterlagen einreichen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Anmeldung/Bewerbung

Sie bewerben sich bitte bei beiden Bildungsgängen mit folgenden Unterlagen direkt an der Elly-Heuss-Knapp-Schule:

  • Anmeldeformular
  • tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
  • beglaubigte Nachweise über die schulischen Aufnahmevoraussetzungen
  • ggf. Nachweis(e) über Praxiszeiten 

Nach der schriftlichen Zusage des Schulplatzes müssen Sie Folgendes einreichen: Ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§30a BZRG) nicht älter als drei Monate zum Schulbeginn. Das Zusageschreiben ist bei der Beantragung vorzulegen. Ohne Vorlage eines Führungszeugnisses am ersten Schultag ist eine endgültige Aufnahme nicht möglich!

Anmeldung/Bewerbung

Das Bewerbungsformular für die Anmeldung zum Sozialpädagogischen Assistenten/zur sozialpädagogischen Assistentin wird derzeit überarbeitet und steht rechtzeitig zum Bewerbungsbeginn zur Verfügung. 

Wir bitten darum, von telefonischen Nachfragen diesbezüglich abzusehen. 

Kontakt und weitere Infos

Bachstraße

Elly-Heuss-Knapp-Schule
Bachstraße 32
24534 Neumünster

Kontakt

Telefon: (04321) 942-4850
Telefax: (04321) 942-4849
E-Mail: info@ehks-nms.de

Weitere Informationen

Berufenet

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